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“ortsabwesend” und “gefickt werden”
Beim Lesen einer einer aktuellen BGH-Entscheidung fiel mir heute bei den Unterschriften der Richter folgende Formulierung auf:
“RiBGH Cierniak Schmitt ist urlaubsbedingt ortsabwesend und deshalb an der Unterschrift gehindert.”
Ich finde “ortsabwesend” ist ein schönes Wort.
Die Entscheidung ist übrigens auch sonst sehr lesenwert, so wird doch auch die Bedeutung des Begriffes “gefickt werden” erörtert:
“denn der zitierte Begriff dürfte im vorliegenden Zusammenhang in den betroffenen sozialen Kreisen in der Regel im Sinne von “Hereinlegen”, “Betrügen”, “Aufs-Glatteis-Führen”, nicht aber im Sinne von “Überführen” gebraucht werden.”
Allerdings ist es traurig, dass das dem Landgericht erst vom BGH erklärt werden muss.

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