Artikel-Schlagworte: „Recht“
Kinderpornografie: Zensur im Internet, das Grundgesetz und Verbotsschilder
Gerade fiel mir wieder in einigen Kommentaren zu einem Artikel von Caschy auf, dass seitdem Ursula von der Leyen ihren fragwürdigen Weg gegen Kinderpronografie im Internet beschreitet, immer wieder der Ruf nach Meinungs- und Informationsfreiheit kommt und dass das Grundgesetz mit Artikel 5 Absatz 2 Satz 3 doch eine Zensur verbiete. weiterlesen…
Nur noch 4.547 Gesetze
Letzte Woche wurde vom Bundestag das zweite Rechtsbereinigungsgesetz des BMJ beschlossen, durch das veraltete und nicht mehr benötigte Gesetze abgeschafft werden. Es ist insgesamt das zehnte Gesetz dieser Art, seit dem 2003 die Inititive Bürokratiabbau gestartet wurde, bei dem jedes Ressort den entsprechenden Vorschriftenbestand nach überflüssigen Vorschriften durchsucht ("Und, was machen Sie so beruflich?" – "Ich suche Gesetze.").
Statt ehemals 5.117 gibt es nun nur noch 4.547 Gesetze und Verordnungen in Deutschland (Stand 9.10.). Insgesamt wurden bereits rund 850 abgeschafft, darunter das Gesetz betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung. Wahrscheinlich lohnt sich die Nachahmung der Reichsbanknoten auch einfach generell nicht mehr, so dass auch niemand mehr dass Papier dazu nachahmt (die Fälschung der Reichsbanknoten könnte dennoch u.U. weiterhin strafbar sein, als Urkundenfälschung iSd § 267 I StGB oder als Geldfälschung iSd § 146, falls Reichsbanknoten noch als Geld gelten – hab die Definition von Geld grad nicht parat).
Es mag überraschend sein, wie hoch die Anzahl an Gesetzen und Verordnungen in Deutschland ist, allerdings muss man bedenken, dass in diese Zahl auch jede Änderung an bestehenden Gesetzen fallen dürfte, da diese durch Änderungsgesetze (Novellen) erfolgen. Allein das BGB hat seit seinem Bestehen schon jede Menge Änderungen erfahren, seit der Schuldrechtsreform 2002 allein schon wieder über 20.
Allerdings beziehen sich die genannten Zahlen nur auf Bundesgesetze, die Normen der einzelnen Länder sind darin nicht enthalten.
Impressum?
Ich bin grad dabei zu überlegen, ob meine Seite ein Impressum und Nutzungsbedingungen benötigt, nachdem ich schon vor geraumer Zeit auf dem Blog von praegnanz.de ein paar Verweise zu Tips dazu gelesen hatte.
Viel los ist hier ja nicht, und der Pflicht zum Impressum unterliegt olddragon.de auch nicht. Aber zumindest die Nutzungsbedingungen könnten sinnvoll sein, da damit auch nochmal ein paar Sachen zu Benutzerkommentaren und Urheberrecht hervorgehoben würden.
Keine Gnade für Klar
Horst Köhler hat RAF-Terrorist Christian Klar die Gnade verweigert. Hoffentlich hat das Heckmeck um diese Entscheidung nun ein Ende.
Die Vorgehensweise unseres Bundespräsidenten ist jedenfalls zu begrüßen, und gerade auch das Treffen mit Klar zeigt, dass hier nicht nur irgendwelchen Formalitäten gefolgt wurde, sondern dass es Köhler wirklich am Herzen lag, eine freie Entscheidung zu treffen. Auch wenn CSU-Generalsekretär Markus Söder im Falle einer Begnadigung möglicherweise die Wiederwahl Köhlers blockieren wollte.
Achja, in der Entscheidung selbst stimme ich dem Bundespräsidenten auch zu.
Kulturkreis als Hindernis einer schnelleren Scheidung
Wie u.a. auf Spiegel Online zu lesen ist, wurde einer aus Marokko stammenden Deutschen die Umgehung des für eine Scheidung regelmäßig nötigen Trennungsjahres von einer Frankfurter Richterin abgelehnt. Und dass, obwohl die Frau unter Gewaltausbrüchen, Misshandlungen und schließlich sogar Morddrohungen seitens ihres Mannes zu leiden hatte.
Da in Deutschland für die Scheidung einer Ehe dass Zerrüttungsprinzip gilt, kann diese nur geschieden werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Als Indiz dafür gilt das Trennungsjahr, dass eingehalten werden muss. Anders ist es jedoch, wenn ein Härtefall vorliegt, wenn also die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würden.
Im vorliegenden Fall scheint solcher Härtefall klar gegeben. Sollte man Meinen. Anders aber sah es die Richterin. In der Rechtsprechung hat es sich wohl durchgesetzt, die kulturellen und religiösen Umstände mitzuberücksichtigen, und so bezog sie den marokkanischen Kulturkreis und das Züchtigungsrecht des Mannes aus dem Koran/der Scharia bei ihrer Entscheidung mit ein. Eine unzumutbare Härte sähe sie in Hinblick auf diese Umstände nicht. Dennoch sprach sie auch ein Näherungsverbot für den Ehemann aus.
In gewisser Weise mag es noch nachvollziehbar sein, dass in einem anderem Kulturkreis andere Sitten herrschen und Härtefälle unterschiedlich zu beurteilen sind. Wer heiratet, wird oft auch vorher schon eine Ahnung haben, worauf er sich einlässt, und die Einhaltung des Trennungsjahres bedeutet ja nun nicht, dass die Missstände gebilligt werden und die Ehe nicht geschieden wird. Dennoch stellt sich die Frage, wenn in einem solchen Fall die Härtefallregelung nicht eingreifen soll, wann denn dann? Wenn wir alle kulturellen Hintergründe auf diese Weise in unser Rechtssystem einbeziehen, führt dass nicht zu einem Klassensystem, bei dem die einen mehr dulden müssen als andere?
Von einem Sonderrecht auf sofortige Scheidung bei muslimischen Hintergrund, wie es an anderer Stelle in einem Blog bezeichnet wurde, kann gewiss nicht die Rede sein (ganz im Gegenteil). Vielmehr zeigt dieser Fall, wie wichtig die Abwägung von Rechtsgütern vor allem auch vor dem Hintergrund des Grundgesetzes ist.

fotografie
gedichte & texte
über