Kulturkreis als Hindernis einer schnelleren Scheidung
Wie u.a. auf Spiegel Online zu lesen ist, wurde einer aus Marokko stammenden Deutschen die Umgehung des für eine Scheidung regelmäßig nötigen Trennungsjahres von einer Frankfurter Richterin abgelehnt. Und dass, obwohl die Frau unter Gewaltausbrüchen, Misshandlungen und schließlich sogar Morddrohungen seitens ihres Mannes zu leiden hatte.
Da in Deutschland für die Scheidung einer Ehe dass Zerrüttungsprinzip gilt, kann diese nur geschieden werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Als Indiz dafür gilt das Trennungsjahr, dass eingehalten werden muss. Anders ist es jedoch, wenn ein Härtefall vorliegt, wenn also die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würden.
Im vorliegenden Fall scheint solcher Härtefall klar gegeben. Sollte man Meinen. Anders aber sah es die Richterin. In der Rechtsprechung hat es sich wohl durchgesetzt, die kulturellen und religiösen Umstände mitzuberücksichtigen, und so bezog sie den marokkanischen Kulturkreis und das Züchtigungsrecht des Mannes aus dem Koran/der Scharia bei ihrer Entscheidung mit ein. Eine unzumutbare Härte sähe sie in Hinblick auf diese Umstände nicht. Dennoch sprach sie auch ein Näherungsverbot für den Ehemann aus.
In gewisser Weise mag es noch nachvollziehbar sein, dass in einem anderem Kulturkreis andere Sitten herrschen und Härtefälle unterschiedlich zu beurteilen sind. Wer heiratet, wird oft auch vorher schon eine Ahnung haben, worauf er sich einlässt, und die Einhaltung des Trennungsjahres bedeutet ja nun nicht, dass die Missstände gebilligt werden und die Ehe nicht geschieden wird. Dennoch stellt sich die Frage, wenn in einem solchen Fall die Härtefallregelung nicht eingreifen soll, wann denn dann? Wenn wir alle kulturellen Hintergründe auf diese Weise in unser Rechtssystem einbeziehen, führt dass nicht zu einem Klassensystem, bei dem die einen mehr dulden müssen als andere?
Von einem Sonderrecht auf sofortige Scheidung bei muslimischen Hintergrund, wie es an anderer Stelle in einem Blog bezeichnet wurde, kann gewiss nicht die Rede sein (ganz im Gegenteil). Vielmehr zeigt dieser Fall, wie wichtig die Abwägung von Rechtsgütern vor allem auch vor dem Hintergrund des Grundgesetzes ist.

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