Kinderpornografie: Zensur im Internet, das Grundgesetz und Verbotsschilder

Gerade fiel mir wieder in einigen Kommentaren zu einem Artikel von  Caschy auf, dass seitdem Ursula von der Leyen ihren fragwürdigen Weg gegen Kinderpronografie im Internet beschreitet, immer wieder der Ruf nach Meinungs- und Informationsfreiheit kommt und dass das Grundgesetz mit Artikel 5 Absatz 2 Satz 3 doch eine Zensur verbiete.

Dabei wird leider nicht gesehen, dass sich das Grundgesetz hier nur auf die Vorzensur, also die generelle Kontrolle vor einer Veröffentlichung, bezieht. Zwischen den Grundrechten bestehen immer Spannungen, denn Rechte und Freiheiten schränken immer auch andere ein und müssen gegeneinander abgewogen werden.

Inwieweit Meinungs- und Informationsfreiheit dabei der Wegweiser sind und was genau es mit Vor- und Nachzensur auf sich hat, zeigt Thomas Schwenke in einem sehr lesenswerten Artikel.

Warum mit der Einführung der Sperrlisten von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten das Wasser wieder ein Grad wärmer wird, kann man ja im nachstehenden Video sehen, ein wie ich finde sehr passender Vergleich zur aktuellen Situation in Sachen Datenschutz und staatliche Kontrolle.

Letzlich hat Ursula von der Leyen ja nicht Unrecht, wenn sie gegen Kinderpronografie im Internet vorgehen will. Leicht zu umgehende Sperrlisten in die auch andere unliebsame Seiten aufgenommen werden können deuten jedoch von purem Aktionismus der sehr gut ins Wahljahr 2009 passt. Leider verblassen dabei jedoch die eigentlichen Täter und ihre Opfer, denn es wird der Anschein erweckt, dass die Verhinderung des Zugriffs auf verbotene Inhalte genüge, während die Taten jedoch weiterhin begangen werden.

Genausogut könnte man auch Schilder mit der Aufschrift “Betreten Verboten” an Ladentüren aufhängen hinter denen Straftaten geschehen, ohne sich um die Betreiber der Läden zu kümmern. Um nur einen der ganzen Aspekte zu verdeutlichen, ganz abgesehen von der Frage, ob versehentlich falsche Läden markiert würden und ob die Straftaten nicht ganz woanders, z.B. im privaten Familienkreis geschehen.

Es bleibt somit spannend wie lange das Internet noch wirklich ein globales Netz sein wird, in dem nicht einzelne Staaten immer weiter regulierend eingreifen.

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