Nur noch 4.547 Gesetze
Letzte Woche wurde vom Bundestag das zweite Rechtsbereinigungsgesetz des BMJ beschlossen, durch das veraltete und nicht mehr benötigte Gesetze abgeschafft werden. Es ist insgesamt das zehnte Gesetz dieser Art, seit dem 2003 die Inititive Bürokratiabbau gestartet wurde, bei dem jedes Ressort den entsprechenden Vorschriftenbestand nach überflüssigen Vorschriften durchsucht ("Und, was machen Sie so beruflich?" – "Ich suche Gesetze.").
Statt ehemals 5.117 gibt es nun nur noch 4.547 Gesetze und Verordnungen in Deutschland (Stand 9.10.). Insgesamt wurden bereits rund 850 abgeschafft, darunter das Gesetz betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung. Wahrscheinlich lohnt sich die Nachahmung der Reichsbanknoten auch einfach generell nicht mehr, so dass auch niemand mehr dass Papier dazu nachahmt (die Fälschung der Reichsbanknoten könnte dennoch u.U. weiterhin strafbar sein, als Urkundenfälschung iSd § 267 I StGB oder als Geldfälschung iSd § 146, falls Reichsbanknoten noch als Geld gelten – hab die Definition von Geld grad nicht parat).
Es mag überraschend sein, wie hoch die Anzahl an Gesetzen und Verordnungen in Deutschland ist, allerdings muss man bedenken, dass in diese Zahl auch jede Änderung an bestehenden Gesetzen fallen dürfte, da diese durch Änderungsgesetze (Novellen) erfolgen. Allein das BGB hat seit seinem Bestehen schon jede Menge Änderungen erfahren, seit der Schuldrechtsreform 2002 allein schon wieder über 20.
Allerdings beziehen sich die genannten Zahlen nur auf Bundesgesetze, die Normen der einzelnen Länder sind darin nicht enthalten.

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